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Der verspätete Gallusplatz
Seit April ist klar, dass der Gallusplatz für den Durchgangsverkehr gesperrt werden muss. Die Umsetzung folgt aber erst auf den 6. Januar. Wieso?

Heute Mittwoch wurde bekannt, dass der Gallusplatz ab dem 6. Januar für den Durchgangsverkehr gesperrt wird. Dafür genügen zwei Fahrverbotstafeln mit dem Zusatzschild: Zubringerdienst gestattet.
Man fragt sich: Wieso ist das nicht schon lange passiert?
Hier die Vorgeschichte im Schnelldurchlauf: 2008 einigte sich die Altstadtrunde hatte nach mühsamen Gesprächen auf einen Kompromiss. Der wichtigste Punkt: Falls auf dem Gallusplatz durchschnittlich mehr als 1700 bis 2000 Fahrten pro Tag gezählt werden, müssen Massnahmen ergriffen werden.
Im April 2013 lagen die Zahlen vor. Sie bestätigten, was längst alle wussten. Es gibt zuviel Verkehr. Im März 2013 waren es beispielsweise 2300 Fahrten pro Tag. Damit war klar: Der Durchgangsverkehr muss gestoppt werden.
Doch dann verschob der Stadtrat im Juni die Massnahme auf die Zeit nach den Sommerferien, dann auf den November. Und nun gilt die Sperrung erst ab dem 6. Januar.
In der Medienmitteilung wird die halbjährige Verzögerung folgendermassen begründet:
«Weil teilweise befürchtet wurde, dass durch die Neusignalisation die Erschliessungssituation der südliche Altstadt beeinträchtigt werden könnte, wurden mit dem Rechtsvertreter einer grösseren Gruppe von Gewerbe- Handels- und Gastronomiebetrieben klärende Gespräche geführt.»
Zudem gab es einen Rekurs.
Man kann davon ausgehen, dass mit den Anwohnern und den Fussgängern keine klärenden Gespräche geführt wurden, wieso sie einen Sommer und einen Herbst lang dem mühsamen Durchgangsverkehr ausweichen mussten.
Welche Sonderrechte galten es also für diese «grössere Gruppe von Gewerbe- Handels- und Gastronomiebetrieben»?
Auskunft gibt Heinz Indermaur, Direktionssekretär Soziales und Sicherheit.
Er stellt klar: Hauptgrund für die Verzögerung sei der eine Rekurs gewesen, der vor kurzem abgeschrieben wurde. Darin sei eine weiterhin uneingeschränkte Durchfahrt gefordert worden.
Weiter habe es einige Betriebe gegeben, die sich anwaltschaftlich vertreten liessen. Sie hätten befürchtet, dass ihre Erreichbarkeit durch die Massnahme zu stark eingeschränkt werde. Es sei um die Frage gegangen, was mit der Ausnahme «Zubringerdienst gestattet», alles erlaubt sei. Diese Gruppe habe zudem eine andere Massnahme vorgeschlagen. Sie wollte den Platz an einem Ende mit einem Pfosten sperren und so den Durchgangsverkehr verhindern.
Die Fragen hätten sich relativ rasch klären lassen, sagt Heinz Indermaur.
Eine der Folgen der Gespräche ist ein Flyer, den die Gewerbler in den nächsten Wochen ihren Kunden verteilen können. Darin steht unter anderem, dass die Zufahrt für Anwohner sowie der Zubringerdienst zu den Geschäften weiterhin gestattet sein wird. «Der Zielverkehr ist weiterhin möglich», fasst Heinz Indermaur zusammen.
Damit scheinen alle Hindernisse ausgeräumt.
Ab dem 6. Januar gehört der Platz der Stadtbevölkerung.