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«Landesweite Pionierrolle»
«Das Bibliotheksgesetz ist ein Markstein in der Geschichte des Kantons und der Beginn eines Prozesses, dessen Ziel die durchgreifende Verbesserung der gesamten Bibliothekssituation im Kanton St.Gallen ist.» So optimistisch quittiert das Komitee für die Bibliotheksinitiative das diese Woche im Kantonsrat beschlossene Gesetz – und zieht seine Initiative am heutigen 1. März zurück. Deren Anliegen seien […]

«Das Bibliotheksgesetz ist ein Markstein in der Geschichte des Kantons und der Beginn eines Prozesses, dessen Ziel die durchgreifende Verbesserung der gesamten Bibliothekssituation im Kanton St.Gallen ist.» So optimistisch quittiert das Komitee für die Bibliotheksinitiative das diese Woche im Kantonsrat beschlossene Gesetz – und zieht seine Initiative am heutigen 1. März zurück. Deren Anliegen seien weitgehend erfüllt, insbesondere sei es gelungen, das Bewusstsein zu schärfen dafür, wie wichtig «Bibliotheken als zukunftsträchtige Lernorte der Wissensgesellschaft» sind.
«Das A und O bleibt jetzt die Umsetzung», sagt Ralph Hug vom Komitee auf Anfrage. Konkret: jene Gemeinden in die Pflicht zu nehmen, die bisher keinen Rappen zahlen an die bibliothekarische Grundversorgung, wie dies das Gesetz im Grundsatz verlangt. Es verpflichtet sodann den Kanton zu einer Bibliotheksstrategie, ein Instrument, das wiederum nur verfängt, wenn der Strategie Taten in den einzelnen Regionen folgen.
Damit das Gesetz nicht «toter Buchstabe» bleibt und der «Druck von unten» (Hug) anhält, löst sich das Initiativkomitee nicht auf, sondern lebt weiter als Bibliothekskomitee und Beobachter des Umsetzungs-Prozesses. Dieser brauche seine Zeit, vor allem in Spar-Zeiten, aber andrerseits sei das Gesetz ein wichtiges Gegensignal genau gegen die Abbau-Politik rundherum, ist Hug überzeugt.
Und dies über St.Gallen hinaus: Auch wenn die bibliothekarische Grundversorgung im Kanton momentan noch zu wünschen übrig lasse – ein solches Gesetz habe bisher kein Kanton. «St.Gallen übernimmt landesweit eine Pionierrolle.»