, 11. Juni 2013
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Doch kein ultimativer Dresscode

Weil sie sich weigerten ihr Kopftuch im Unterricht abzuziehen, wurden in Heerbrugg zwei Mädchen der Schule verwiesen. Jetzt dürfen sie wieder lernen – mit Kopfbedeckung. Die SVP versteht nicht wieso. 

Religiöse Symbole demonstrativ am eigenen Körper zur Schau gestellt – ob das nun ein Kreuz, ein Kopftuch oder eine Kippa ist – machen, vernünftig betrachtet, keinen Sinn. Objektiv gesehen schadet diese optische Identitäts-Markierung aber auch niemandem. Warum also sollte überhaupt eine öffentliche Diskussion darüber geführt werden? Schuld ist eine politische Zwangsneurose, die besagt, dass ein morgenländisches Kopftuch die abendländische Leitkultur ernsthaft bedroht.

Im vergangenen Februar hat getreu nach dem Motto: Wehret den Anfängen! – der Schulrat Au-Heerbrugg die Empfehlung des St.Galler Erziehungsrates, das Tragen jeglicher Kopfbedeckung in den Räumlichkeiten der Primarschule zu untersagen, als ultimativen Dresscode in die neue Schulordnung aufgenommen. Konsequenz daraus: Zwei Mädchen einer anerkannten Flüchtlingsfamilie aus Somalia sind vom Schulunterricht ausgeschlossen worden, weil sie sich in den Klassenräumen nicht von ihren Kopftüchern trennen wollten.

Nach einigem öffentlichem Wirbel hat die Rheintaler Schulbehörde das Edikt jedoch wieder aufgehoben. Es sei der Integration der beiden Mädchen nicht förderlich, und vorderhand fehle eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Anwendung des Kopftuchtragverbotes eh, liess die Schulbehörde verlauten. – So kann man sich mit einer Prise Vernunft von einer politischen Zwangneurose therapieren.

Keine Wirkung aber hat diese geistige Homöopathie auf die SVP des Kantons St.Gallen. In einer Medienmitteilung rügen die Kopftuchneurotiker die Umkehr des Schulrates, weil er sich über die eigene Schulordnung hinweggesetzt habe. «Ist dies die Form von Integration, die sich die Schulverantwortlichen in Au-Heerbrugg vorstellen? Und ist dies die Integrationsbereitschaft, die wir von anerkannten Flüchtlingen und Immigranten erwarten können?», fragt die Partei kategorisch, und stellt gar wegen des bisschen Stoffs auf den Häuptern von zwei Schulmädchen die nationale Seinsfrage: «Dulden wir in unserem Land Parallelgesellschaften oder haben sich alle gleichermassen an die Werte und Regeln zu halten?»

6 Kommentare zu Doch kein ultimativer Dresscode

  • Dass dieser parallelgesellschaftsbegriff immer so negativ ausgelegt werden muss…. Man könnte einen dorfverein ebenfalls als parallelgesellschaft bezeichnen. Oder als kulturelle bereicherung. Aber das will man ja nur, wenn kulturgut aus der eigenen kultur gepflegt wird.

  • Solange eine Kippa oder ein Kopftuch lediglich – wie ein Kreuz – von der einen Seite als Symbol verstanden wird und von der anderen als Teil der Identität, bleibt die Frage, was Integration eigentlich bedeutet/bedeuten kann/bedeuten soll, weiterhin ungeklärt.

  • die Frage der Kippa stellt sich halt nicht mehr, da wir die jüdische Gemeinschaft schon vor langer Zeit verjagt haben. Und das, obwohl St.Gallen bereits 1863 die jüdische Gemeinschaft anerkannte – 3 Jahre, bevor dies der Bund tat. Wir waren einmal ein progressiver Kanton. Einer, in dem die Werte der Religionsfreiheit hoch gehalten wurden. Die Zeiten sind lange vorbei.

  • Es wäre natürlich auch möglich, den ganzen Koedukationskanon sitterabwärts zu schicken. In einer reinen Mädchenschule – mit ausschließlich weiblichem „Personal“ – gibt es keinen Kippaträger. Und das Kopftuch kann bei entsprechendem Sichtschutz in dem Fall abgelegt werden. Und das Kreuz mit dem Kreuz wäre auch eher keines, da dies ja eher Symbol- als Identitätscharakter hat. Sachichgezzma.

  • Ich sehe darin keinen sinn – zumindest nicht im schulischen kontext. Es sollte möglich sein, auch in gemischten klassen eine lösung zu finden. Alles andere ist symptombekämpfung.

  • spannendes thema eigentlich. umso langweiliger die parteipolitische fingerzeigeübung.

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