, 20. März 2020
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Kulturprojekte: Geld ist nicht weg

Viele Selbständigerwerbende stehen in der Corona-Krise vor dem Nichts – besonders auch in der Kultur. Die Ostschweizer Kulturämter versprechen: Projektbeiträge sind nicht verloren. Heute hat der Bundesrat ein 280-Millionen-Hilfsprogramm für Kulturschaffende angekündigt.

Tönt etwas plakativ, aber das Zitat muss sein am heutigen 20. März. Es ist Tag fünf der «ausserordentlichen Lage», die der Bundesrat ausgerufen hat. Es ist aber auch der 250. Geburtstag des Dichters Friedrich Hölderlin. Und in dessen Hymne Patmos stehen die Zeilen, um die man gerade nicht herumkommt:

Nah ist
und schwer zu fassen der Gott.
Wo aber Gefahr ist, wächst
das Rettende auch.

Und dann ist, in dieser ersten von 15 Strophen, die Rede von den «Liebsten», die «Nah wohnen, ermattend auf / Getrenntesten Bergen». Das Bild hockt sich fest als frappierende Vision des «Social Distancing» – auch wenn Hölderlin zweifellos in anderen als alltäglichen Sphären dachte.

Die Stellungnahme des Kulturamts

Weg vom Gedicht, hin zum leider allzu Konkreten.

«Zahlreiche Anfragen von Kulturschaffenden, -veranstaltenden und -institutionen bezüglich Verschiebungen und Absagen von kulturellen Veranstaltungen sowie geschlossenen Institutionen sind bei uns eingegangen. Die Folgen der Verbreitung des Coronavirus für die Kultur sind gravierend und können existenzbedrohend sein.»

Das schreibt das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen einleitend – und informiert auf seiner Website, wie die staatliche Kulturförderung auf die Lage reagiert. Fragen, Antworten und Aktualisierungen findet man auf kultur.sg.ch.

Projektbeiträge gehen nicht verloren

Wenn ein Projekt verschoben wird, bleiben bereits zugesagte Projektbeiträge gültig. Ist ein Projekt abgebrochen oder abgesagt, können die Betroffenen dennoch eine Projektabrechnung einreichen, in der die bereits entstandenen Kosten sowie allfällige Einnahmen aufzuführen sind. Der verfügte Beitrag wird ausbezahlt, sofern die Schlussabrechnung unter Berücksichtigung des verfügten Projektbeitrags keinen Einnahmenüberschuss ausweist.

Leistungsvereinbarungen bleiben

Bei kulturellen Institutionen und Organisationen, die einen Jahresbeitrag erhalten, haben Anpassungen ihrer Leistungen aufgrund von Massnahmen rund um die Corona-Pandemie bis auf Weiteres keine Anpassung des Jahresbeitrags zur Folge.

Gagen: Ein schwieriges Feld

Auf die Frage, ob Freischaffende Anspruch auf Gagen oder Honorare haben, wenn ihr Engagement wegen Corona abgesagt wurde, gibt es keine eindeutige Antwort. Falls eine Absage-Klausel oder eine Force-Majeure-Klausel (höhere-Gewalt-Klausel) im Vertrag stehe, sei von diesen Vereinbarungen abhängig, ob der Anspruch auf Gage bestehen bleibt.

Ohne eine solche Vereinbarung gelte gemäss Obligationenrecht: «Freischaffende Kulturschaffende haben im Fall, in dem die Kulturveranstaltung infolge der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verboten wird, keinen Anspruch auf Gage, Honorar oder ein anderweitiges Entgelt.»

Der Anteil selbständig Erwerbender und freischaffenden Kulturschaffender, die weder von Kurzarbeit erfasst werden können noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist in der Kulturbranche hoch, schreibt das Amt für Kultur. Und es verweist auf den Bundesrat, der grundsätzlich angekündigt hat, zusätzliche Mittel für den Kulturbereich bereitzustellen.

Genaueres hat der Bundesrat am heutigen 20. März bekanntgegeben. Für den Kultursektor wird ein Hilfsprogramm von 280 Millionen Franken für vorerst zwei Monate aufgegleist, Infos hier. Es sieht unter anderem die Ausweitung von Kurzarbeit auch auf temporär Angestellte, Soforthilfen in Form zinsloser Darlehen oder Ausfallentschädigungen vor. Auch Laien-Kulturvereine haben Anspruch auf die Abfederung finanzieller Schäden durch den Ausfall von Aufführungen. Die Umsetzung geschieht über die Kantone und über Suisseculture social.

Keine Gesuchspause

Schliesslich betont das Amt für Kultur: «Gerade in dieser anspruchsvollen Zeit setzt die st.gallische Kulturförderung alles daran, Gesuche für finanzielle Beiträge für Projekte regulär zu bearbeiten und verfügte Beiträge auszuzahlen.»

Die vollständigen Infos des Kantons St.Gallen hier. Auch das Kulturamt des Kantons Thurgau hat ähnlich lautende Empfehlungen publiziert, ebenso der Kanton Appenzell Ausserrhoden, das Merkblatt findet sich hier.

Weitere Informationen zur Arbeitssituation Kulturschaffender rund um Corona:
Dachverband: suisseculture.ch
Musik: sonart.swiss
Theater: tpunkt.ch
Tanz: dansesuisse.ch
Literatur: a-d-s.ch
Bildende Kunst: visarte.ch

 

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